Die Kardiologinnen und Kardiologen begrüßen die Aufnahme der Kardio-CT in die Versorgung, sehen jedoch qualitative Probleme. Die vom G-BA beschlossenen Neuregelungen zur cKHK-Diagnostik sehen zwar vor, dass sowohl Radiolog:innen als auch Kardiolog:innen die Methode anwenden können. Durch die Strahlenschutzverordnung wird diese Leistung aber vermutlich nur von wenigen Kardiolog:innen erbracht werden können.
Damit wird die Kardiologie in vielen Fällen von der initialen Diagnosestellung, Befundung und Befundinterpretation der häufigsten und einer der tödlichsten Herzkrankheiten ausgeschlossen. Dazu DGK-Präsident Prof. Holger Thiele: „Wir freuen uns natürlich, dass der G-BA die CCTA in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen hat. Gleichzeitig geht der Beschluss aber nicht weit genug. Kardiolog:innen sind speziell darauf geschult, die Indikation für eine Koronardiagnostik zu stellen, die Ergebnisse der CCTA in einen klinischen Gesamtkontext zu betten und daher die richtigen Maßnahmen sowohl diagnostisch als auch therapeutisch einzuleiten. Radiolog:innen können das aufgrund der fehlenden klinischen Ausbildung nicht." Daher sei die logische Entscheidung ein Kooperationsmodell gewesen, das beide Disziplinen von Anfang bis Ende involviere. Jetzt drohe eine Überdiagnostik und bei Ausschluss der Kardiologie eine suboptimale Versorgung und Therapie der KHK-Patient:innen, die zur Patientengefährdung führen könne.
Die DGK verweist auf eine Vielzahl realer Patientenfälle, bei der die Diagnosestellung von Hausärzt:innen und die Durchführung der CCTA von Radiolog:innen alleine zu unnötiger Folgediagnostik führt. Zudem bestehe die Gefahr einer zu späten Konsultation der Kardiolog:innen bei schnell fortschreitender KHK und das Risiko unnötiger Operationen. Daher fordert die DGK die Einführung von Qualitätssicherungskriterien für den gesamten Prozess der KHK-Diagnostik und -Therapie. Durch den Bewertungsauschuss sollten Qualitätssicherungsmaßnahmen für die CCTA und die gemeinsame Erbringung durch Kardiolog:innen und Radiolog:innen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgebildet werden. Aufgrund der schlechten Prognose der KHK und zur optimalen Versorgung der Patient:innen müsse die Kardiologie zwingend vom Anfang der Diagnostik bis zur Therapie involviert werden.