Diese Entscheidung betrifft vor allem Patientinnen und Patienten mit hohem Risiko aufgrund von Diabetes mellitus Typ 1 mit Mikroalbuminurie oder familiärer Hypercholesterinämie. Hier ist die Verordnungsmöglichkeit zukünftig generell gegeben. Ziel dieser Maßnahme ist es, durch den gezielten Einsatz von Lipidsenkern kardiovaskuläre Erkrankungen zu verhindern und die Lebenserwartung zu erhöhen.
„Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses unterstreicht die kausale Bedeutung des Cholesterins für die Entstehung von Herz- und Gefäßkrankheiten“, so Prof. Ulrich Laufs, Vorstand Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK). „Mit den Statinen steht eine sehr gut bewiesene, wirksame und ökonomische Therapie zur Verfügung. Der Beschluss erleichtert deren Einsatz zur Vorbeugung und Behandlung.“
Darüber hinaus definierte der G-BA Patientengruppen, bei denen bereits unterhalb der 10%-Schwelle ein hohes kardiovaskuläres Risiko bestehen kann, etwa bei schweren psychischen Erkrankungen oder HIV. Eine generelle Absenkung der Risikoschwelle auf unter 10 % wird aktuell jedoch vom G-BA nicht als sinnvoll erachtet.