Dr. Brücks Blog: ePA für alle

 

In seinem regelmäßigen Blog auf Herzmedizin.de schreibt der Kardiologe und BNK-Pressesprecher Dr. Heribert Brück über Alltagserlebnisse in seiner kardiologischen Praxis. Diesmal widmet er sich der elektronischen Patientenakte. Lesen Sie hier, wie unser Gastautor die bundesweite Einführung erlebt.

Von:

Dr. Heribert Brück

Niedergelassener Kardiologe

 

13.05.2025

 

Bildquelle (Bild oben): fizkes / Shutterstock.com

 

 

Der allgemeine Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) hat jetzt begonnen – manche werden sagen „endlich“, andere wiederum „leider“. Doch was bedeutet das für uns in der Praxis? Und obwohl ich noch keine persönlichen Erfahrungen damit gemacht habe, so habe ich mich doch ausführlich darüber informiert und möchte Sie daran teilhaben lassen, worauf ich dabei gestoßen bin.

 

Wenn ich bedenke, welche Ressourcen in unserer Praxis täglich vergeudet werden, weil eine Helferin oder Helfer sich um externe Befunde bemühen muss, die für die aktuelle Beurteilung durchaus notwendig sind, so gehöre ich wohl eher zu der Gruppe, die in diesem Zusammenhang „endlich“ sagt; es bleibt abzuwarten, ob dies auch nach den ersten Erfahrungen so bleibt.

In unserer Praxis-EDV ist es jedenfalls relativ leicht, auf die ePA zuzugreifen oder Dokumente in die ePA hochzuladen. Das Hochladen kostet natürlich Zeit für das Ausfüllen der Metadaten, obwohl man das für die häufigste Dokumentenart voreinstellen kann, aber auch für die dann erfolgende Aktualisierung (Refresh) der ePA. Das können am Ende des Tages schnell mal viele Minuten sein oder es kann in den Stundenbereich gehen, auch wenn der Einzelfall vermeintlich relativ schnell abläuft.

Vom Suchen und Löschen

 

Und was sehen wir dann: eine Sammlung von PDF-Dokumenten. Bei der Suche können wir nur hoffen, dass alle die Metadaten korrekt ausfüllen. Eine Volltextsuche soll erst im weiteren Verlauf kommen. Da frage ich mich, was hat man in der ganzen Vorbereitungszeit eigentlich gemacht – waren es nicht gar Jahrzehnte? Das Gleiche gilt übrigens für die Datensicherheit. Ein Land wie Deutschland muss doch in der Lage sein, eine ausreichende Sicherheit für die ePA zu gewährleisten, notfalls muss man eben bei denen nachfragen, die eine solche schon seit Jahren haben und bestimmt nicht weniger auf die Sicherheit achten.

Wie bereits gesagt, ist es wohl relativ einfach, Dokumente in die ePA hochzuladen. Wie ich feststellen musste, ist es aber noch einfacher, solche aus der ePa zu löschen – und zwar nicht nur eigene Dokumente (was durchaus Sinn macht, wenn man einmal ein falsches Dokument hochgeladen hat) – nein, jeder kann sämtliche Dokumente in der ePA löschen – auch fremde. Es soll später zwar nachverfolgbar sein, welche Praxis etwas gelöscht hat, doch innerhalb der Praxis ist dies dann eventuell nicht mehr so einfach; deshalb ist hier besondere Vorsicht geboten.

Vor dem Hochladen von sensiblen Daten, müssen Patientin und Patient auch ausdrücklich informiert werden und ihre Zustimmung erteilen; dies gilt jedoch nur für die Praxis. Die Krankenversicherung kann alle Abrechnungsdaten ungefragt hochladen, auch wenn diese sensible Daten enthalten sollten.

Zum Autor

Dr. Heribert Brück

Dr. Heribert Brück ist niedergelassener Kardiologe und Pressesprecher des BNK (Bundesverband Niedergelassener Kardiologen). In seiner Gemeinschaftspraxis in Erkelenz wurden seit rund 30 Jahren bereits über 50.000 Patientinnen und Patienten behandelt – und das mit dem Anspruch, nicht nur qualitativ hochwertige Medizin zu bieten, sondern den Menschen im Mittelpunkt zu sehen.

Dr. Heribert Brück, niedergelassener Kardiologe aus Erkelenz und Sprecher des Bundesverbandes niedergelassener Kardiologen (BNK).
Bildquelle: privat

Datenhoheit vs. Überblick

 

Meiner Meinung nach krankt die ePA besonders daran, dass die Patientinnen und Patienten immer entscheiden können, ob etwas in der ePA landet oder nicht. Sind die Betroffenen beispielsweise mit einem Untersuchungsergebnis nicht zufrieden, z. B. weil es sich eher um ein psychisches und weniger um ein organisches Problem handelt, so können sie diesen Befund löschen und sich erneut untersuchen lassen – vermeintlich „unvoreingenommen“. Was macht aber die ePA für einen Sinn, wenn man sich nicht darauf verlassen kann, dass tatsächlich alles hinterlegt ist?

Und dann lese ich auch noch, dass es noch nicht hinreichend geklärt ist, wann Ärztinnen und Ärzte in die ePA schauen müssen, damit man ihnen nachher nicht vorwerfen kann, sie hätten etwas übersehen. Das mag in der Anfangszeit noch nicht so entscheidend sein, weil noch wenige Dokumente vorhanden sind, aber wenn die Akte einmal umfangreicher ist, kann man nur hoffen, dass eine Suche dann auch leichter möglich ist – vielleicht hilft bis dahin aber auch die KI.

Gelassener Blick nach vorn

 

Insgesamt gehe ich noch ganz entspannt an die Angelegenheit heran – auch das E-Rezept funktioniert relativ gut – trotz aller Befürchtungen im Vorfeld, auch wenn die ePA natürlich eine ganz andere Hausnummer ist.


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