Gesundheitspolitische Stellungnahmen der DGK

Durch die hohe Fachexpertise, die unsere Mitglieder in zahlreichen Gremien unter Beweis stellen, ist die Einschätzung der DGK-Expertinnen und Experten gefragter denn je. 2024 wurden insgesamt 47 Stellungnahmen eingereicht, im Jahr 2022 waren es noch 39. Neben dem großen Gesetzesvorhaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Gesunden-Herz-Gesetz, für das sich die DGK eingesetzt hat und für das auch im Namen der NHA, eine, mit allen beteiligten Organisationen konsentierte Stellungnahme, eingereicht wurde, gab es noch weitere zahlreiche Beispiele für wichtige Verfahren, einige werden hier vorgestellt:

Von:

Larissa Esch

HERZMEDIZIN-Redaktion

 

17.04.2025

Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ)

 

Im Jahr 2024 einigten sich die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) auf einen Entwurf zur Novellierung der GOÄ. Die DGK wurde durch die BÄK zur Kommentierung aufgefordert. Die DGK-Expertinnen und Experten identifizierten gemeinsam mit der ALKK und dem BNK einige sehr kritische Punkte, unter anderem die Abwertungen der Vergütung in den bildgebenden als auch invasiven Verfahren in der Kardiologie. Weitere Kritikpunkte waren die Einordnung von kardiologischen Interventionen in technische Fächer, wo formal nach Definition keine Arztanwesenheit mehr notwendig wäre. Auch zahlreiche andere Leistungen aus dem Herzkatheterlabor, wie minimalinvasive Eingriffe an den Herzklappen oder interventionell durchgeführte Maßnahmen, um Herzrhythmusstörungen zu heilen, sind davon betroffen. Aufgrund der Kritik der DGK, der ALKK und des BNKs initiierte die BÄK schließlich ein Clearingverfahren, um die diskutablen Punkte eindeutig klären zu können. Die ersten Ergebnisse hierzu werden zu Beginn des 2. Quartals 2025 vorliegen.

 

Ambulante Erstattungsfähigkeit bildgebender Verfahren − Kardio-MRT

 

Unsere Fachgesellschaft setzt sich seit mehreren Jahren für das Ziel ein, die Bildgebung über die kardiovaskuläre Magnetresonanztomografie (Kardio-MRT) in die Regelversorgung aufzunehmen, analog zur kardialen Computertomographie (Kardio-CT). Ein Antrag auf Erprobung zur kardialen MRT wurde durch einen Medizinproduktehersteller eingereicht.

Daraufhin wurden die Indikationen KHK, Myokarditis und Kardiomyopathie in drei verschiedene Verfahren aufgeteilt. Im Juni 2024 entschied der G-BA, dass der Nutzen der kardialen MRT bei KHK zwar noch nicht hinreichend belegt ist, die Methode aber das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet. Bei dem eröffneten Ersteinschätzungsverfahren für die Indikation „KHK“ war die DGK beteiligt.

 

Aktualisierung der Disease Management Programme (DMP)

 

Mit Eröffnung des Verfahrens zum DMP Herzinsuffizienz (DMP HI) im Dezember 2023 startete die lang erwartete Aktualisierung der wichtigen DMP für kardiologischen Patientinnen und Patienten. Dem voraus ging die Aktualisierung der Nationalen Versorgungsleitlinie (NVL) „Chronische Herzinsuffizienz“. Im Januar 2024 reichte die DGK dazu eine gemeinsame Stellungnahme mit der DDG, DGfN, DGIM, DGPR und DHS ein.

 

Der Beschlussentwurf des DMP HI sieht den Ausschluss der gleichzeitigen Einschreibung in das DMP HI und das DMP Koronare Herzkrankheit (KHK) vor. Dabei liegt nach der NVL „Chronische Herzinsuffizienz“ bei etwa der Hälfte der Patientinnen und Patienten eine KHK vor. Leiden Betroffene einer Herzinsufizienz zusätzlich an einer KHK, steigt das Mortalitätsrisiko durch einen Herzinfarkt oder plötzlichen Herztod. Die DGK setzt sich daher dafür ein, dass eine strukturierte Behandlung beider Erkrankungen durch die gleichzeitige Einschreibung in beide DMP ermöglicht wird.

 

Wechsel der Zuständigkeiten der Nationalen Versorgungsleitlinien (NVL)

 

Im Dezember 2024 begann das Stellungnahmeverfahren zum DMP KHK. Die DGK hat u.a. folgende Punkte kommentiert: Einsatz des Koronar-CT zur KHK-Diagnostik, Diabetestherapie mit bevorzugtem Einsatz von GLP-1 Rezeptorantagonisten und/oder SGLT2-Inhibitoren sowie weiterhin zur lipidsenkenden Therapie mit Schwerpunkt auf eine Zielwertstrategie. Das Erreichen der Zielwerte sollte als Qualitätskriterium aufgenommen werden. Vorschläge innerhalb des DMP wie eine Herzteambesprechung mit Hausarzt, Herzchirurgie und Kardiologie vor jeder PCI, werden konsequent abgelehnt, da praktisch nicht umsetzbar und potenziell patientengefährdend. Die NVL gelten als national anerkannte Quelle bei der Anpassung und Aktualisierung von Regelungen und der Gestaltung von Versorgungsstrukturen. Bislang war das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) mit der operativen Durchführung und Koordination des NVL-Programms beauftragt. In Zukunft wird das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) die Fortführung übernehmen. Die DGK möchte den Übergang von der ÄZQ zum Zi möglichst vorteilhaft für die medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften mitgestalten, da zahlreiche Stellungnahmeverfahren, die über den G-BA eingeleitet wurden, im Zusammenhang mit den NVL stehen.

 

Statistik: Anzahl eingereichter Stellungnahmen

 

Jahresverlauf

 

  • Jahr 2022: 39
  • Jahr 2023: 41
  • Jahr 2024: 47

 

davon u.a.

 

  • BMG/weitere Bundesministerien (Gesetzes-/Regelungsvorhaben): 8
  • STIKO: 2
  • G-BA: 19
  • ZVT: 12
  • AMNOG: 3

 

Hier finden Sie alle Stellungnahmen der DGK in der Übersicht.


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