Krankenhaus- und Notfallreform: Wie eine Task Force der DGK das Gesetzesvorhaben mitgestaltet

Rund um die Krankenhaus-Reform wurden zahlreiche Verfahren und Abstimmungen eröffnet. Die DGK hat sich unter anderen im Rahmen der Verbändeanhörung an der Kommentierung der Referentenentwürfe des BMG zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) beteiligt. Um der inhaltlichen Komplexität gerecht zu werden, wurde dazu eine eigene Task Force „Krankenhaus-Reform“ gegründet, die – in Abstimmung mit DGIM und AWMF – die Reformen aus Sicht der DGK kommentiert hat.

Von:

Prof. Christoph Stellbrink

Sprecher der Task Force „Krankenhaus-Reform“

 

17.04.2025

Gestaltungsmöglichkeiten des Referentenentwurfs

 

Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens zum KHVVG mahnte die DGK an, dass die im Gesetz versprochene Entbürokratisierung konkretisiert wird, denn im Gesetz sind Teile enthalten, beispielsweise die komplexer werdende Finanzierung über Vorhalte- und Fallpauschalen, die vermutlich eher zu einer zunehmenden Bürokratisierung führen. Daneben wurde eine Mitsprache der Fachgesellschaften bei den im Gesetz vorgesehenen Mindestvorhaltezahlen gefordert und auf die Probleme hingewiesen, die durch die beabsichtigte Reduktion an Krankenhaus-Standorten sowie die zunehmende Ambulantisierung von Eingriffen für die ärztliche Weiterbildung entstehen. Spezifische Probleme der Herzmedizin, zum Beispiel die unklare Auswirkung der vorzuhaltenden Mindestzahl an Fachärztinnen und Fachärzten pro Leistungsgruppe, die bisher fehlenden Methoden zur Personalermittlung im ärztlichen Bereich oder die Gefährdung der Infarkt-Versorgung durch im Referentenentwurf eingeschränkte Möglichkeiten der Kooperation von interventionellen Kardiologien mit der Herzchirurgie wurden ebenfalls adressiert und haben zum Teil Eingang ins KHVVG gefunden. Durch Kontaktaufnahme mit dem InEK-Institut konnte erläutert werden, dass TEER-Eingriffe der interventionellen Kardiologie zuzuordnen sind, was im kürzlich für 2025 veröffentlichten OPS-Katalog des InEK Berücksichtigung fand.

 

Fachgesellschaften als relevante Größe in der Gesundheitspolitik

 

Je länger wir einen Bereich begleiten können und dauerhaft sprachfähig bleiben, desto eher werden wahrnehmbare Veränderungen wie hier möglich. Die Stimmen der medizinischen Fachgesellschaften sind zu einer relevanten Größe in den anlassbezogenen Stellungnahmeverfahren des BMG, des G-BA, des IQTIG und IQWiG etc. gewachsen, die sich nicht mehr wegdiskutieren lässt. Im Rahmen der Verbändeanhörung wurde von Seiten der DGK eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Reform der Notfallversorgung eingereicht. Diese stellt aus Sicht der Expertinnen und Experten eine überfällige Anpassung der aktuellen Regelungen zur nachhaltigen Sicherstellung einer hochwertigen Notfallversorgung dar. Die Arbeit lohnt sich auf lange Sicht. Der Drahtseilakt, als Fachgesellschaft die „Hausaufgaben zu machen“, das heißt sich den vom Bund gebotenen Möglichkeiten zu widmen und sich über geregelte Verfahren zu Sachverhalten zu äußern und Stellung zu beziehen, aber auch eigeninitiativ Punkte darzulegen, ist ein komplexer Vorgang. Dank der intensiven Zusammenarbeit mit den beteiligten Expertinnen und Experten (auch interdisziplinär) aber schaffbar – trotz der sehr kurzen, von der Politik gesetzten, Reaktionszeiträume.

 

Einfluss auf politische Entscheidungen auch in der kommenden Legislaturperiode

 

Reformen bedürfen daher manchmal besonders schneller Koordination der verschiedenen, in der DGK vorhandenen Expertisen, um allein dem Textaufkommen der neuen Referenten- Entwürfe Herr zu werden. Wir schauen gespannt auf die kommende Legislaturperiode, welche Aufgaben auf uns zukommen werden und wie die DGK als Fachgesellschaft darauf Einfluss nehmen kann. Das Ziel ist es, dass die spezifische Expertise der Fachgesellschaft mehr Einfluss auf politische Entscheidungen gewinnt, damit sich die Kardiologie in Deutschland mehr nach wissenschaftlich fundierten Kriterien im Sinne einer optimierten Patientenversorgung entwickelt.

Zur Person

Prof. Christoph Stellbrink

Univ.-Prof. Dr. med Christoph Stellbrink ist Direktor der Universitätsklinik für Kardiologie und internistische Intensivmedizin am Klinikum Bielefeld Mitte. Seine Forschung konzentriert sich auf die Devicetherapie, Kardiomyopathien, kardiovaskuläre Intensivmedizin und Mobile Health. Er ist Sprecher der DGK-Task Force "Krankenhaus-Reform".

 


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