Status-Update: Kardio-CT

 

DGK-Jahrestagung 2024 | Am 18. Januar 2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Aufnahme der Computertomografie-Koronarangiografie, kurz Kardio-CT, in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Die Präsidenten der deutschen Fachgesellschaften für Kardiologie (DGK) und Herzchirurgie (DGTHG), Prof. Holger Thiele und Prof. Volkmar Falk, beleuchten im Gespräch mit PD Dr. Stefan Perings die Chancen und Risiken sowie die nächsten Schritte, die aus der Beschlussfassung folgen.

Von:

Romy Martínez

HERZMEDIZIN-Redaktion

 

11.04.2024

 

Bildquelle (Bild oben): m:con / Ben van Skyhawk

Präsidenten-Gespräch zum G-BA-Beschluss

mit Prof. Holger Thiele, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK), und Prof. Volkmar Falk, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG). Moderation: PD Dr. Stefan Perings, Geschäftsführender Herausgeber Herzmedizin.de  

Mehr zum Thema


Das könnte Sie auch interessieren

Das 1x1 der kardialen Bildgebung

Young Cardiologists | Die richtige Auswahl der bildgebenden kardialen Diagnostik ist von essentieller Bedeutung für eine optimale Patientenversorgung.

Kardio-CT in Leistungskatalog aufgenommen

Der G-BA hat die Aufnahme als ambulante Leistung beschlossen. Die DGK sieht Risiken, da der Beschluss nicht weit genug geht.

Kardio-CT: DGK-Präsident zum G-BA-Beschluss

DGK-Präsident Prof. Holger Thiele äußert sich im Video-Interview zur möglichen Rolle der Kardiologie und zu potenziellen Fallstricken.

Diese Seite teilen