Wie wird man zum Organspender?
Etwa 700 Menschen standen 2022 auf der Warteliste für ein neues Herz. Oft warten die Patienten und Patientinnen mehrere Jahre, um ein Spenderorgan zu bekommen. Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 358 Herzen transplantiert. „Leider gibt es deutlich weniger Organspender als Organe gebraucht werden. Deshalb ist es wichtig, sich zu Lebzeiten mit dem Thema auseinanderzusetzen und eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu treffen“, erklärt Dr. Roland Schneckenpointner, Funktionsoberarzt und Facharzt für Innere Medizin und Intensivmedizin an der Uniklinik Regensburg.
In Deutschland gilt, im Gegensatz zu allen anderen Ländern in Europa, die sogenannte Entscheidungslösung. Das heißt: Organe und Gewebe dürfen nur dann nach dem Tod entnommen werden, wenn die verstorbene Person einer Organspende zugestimmt hat. Liegt keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen gefragt. Experten und Expertinnen raten dazu, die Entscheidung für oder gegen eine Organspende in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung zu dokumentieren. Darin kann auch notiert werden, wenn man keine Organe spenden möchte.
Bevor Spenderorgane entnommen werden dürfen, muss bei dem Patienten oder der Patientin der sogenannte Hirntod festgestellt werden, zum Beispiel als Folge einer Hirnblutung oder einer schweren Hirnschädigung. Der Begriff Hirntod wird heute nur noch umgangssprachlich benutzt, der Fachbegriff dafür lautet irreversibler Hirnfunktionsausfall (IHA). „Das heißt: Alle Hirnfunktionen sind unwiederbringlich ausgefallen und das Herz-Kreislauf-System wird nur noch künstlich aufrechterhalten, um die Organe mit Sauerstoff und Nährstoffen zu versorgen“, erklärt der Intensivmediziner.
Liegt der Verdacht auf Hirntod vor, wird das Verfahren zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls eingeleitet. „Die IHA-Diagnostik dient vorrangig dazu, Sicherheit über den Zustand eines Patienten oder einer Patientin zu erlangen. Sie wird auch unabhängig von einer Organspende durchgeführt. Denn: Der irreversible Hirnfunktionsausfall definiert als sicheres Todeszeichen den Zeitpunkt des Todes“, sagt Dr. Schneckenpointner. Bestätigt die IHA-Diagnostik den Verdacht, entscheiden die Ärztinnen und Ärzte, ob eine Organspende medizinisch infrage kommt.
Wo erhält man einen Organspendeausweis?
Der Organspendeausweis kann kostenlos bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) bestellt werden. Auch Apotheken, Arztpraxen, Krankenhäuser, Krankenkassen und Einwohnermeldeämter stellen den Organspendeausweis kostenfrei zur Verfügung. Sie können den Ausweis auch im Internet (zum Beispiel unter organspende-info.de herunterladen und selbst ausdrucken oder beim Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/90 40 400 kostenlos bestellen.
Wann treffen Angehörige die Entscheidung über eine Organspende?
Damit jemand seine Organe spenden kann, muss eine Einwilligung für die Organspende vorliegen. Diese kann in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung hinterlegt werden. Hat der Patient oder die Patientin zu Lebzeiten selbst keine Entscheidung getroffen, können die nächsten Angehörigen (zum Beispiel Ehepartner, Eltern, Geschwister, volljährige Kinder oder Großeltern) im Sinne der verstorbenen Person entscheiden. „Dabei wird darauf geachtet, dass die Angehörigen in den letzten zwei Jahren Kontakt zu der Person hatten, um sicherstellen zu können, dass sie nach ihrem Willen entscheiden können“, erklärt Dr. Schneckenpointner. Das heißt: Äußert eine Person im Laufe ihres Lebens gegenüber den Angehörigen, dass sie einer Organspende zustimmt, sollten Angehörige diesem Willen nachkommen, auch wenn sie für sich selbst eine andere Entscheidung treffen würden. „Erst wenn dieser mutmaßliche Wille der verstorbenen Person nicht ermittelbar ist, entscheiden die Angehörigen nach ihren eigenen Wertvorstellungen“, erklärt Dr. Roland Schneckenpointner.
Gibt es die Möglichkeit, nur bestimmte Organe zu spenden?
Auf dem Organspendeausweis gibt es drei mögliche Entscheidungen:
- eine uneingeschränkte Zustimmung zur Organspende,
- das Ablehnen einer Organspende oder
- eine Freigabe bestimmter Organe und Gewebe für die Spende.
Das heißt: Wer sich für eine Organspende entscheidet, kann auch festlegen, dass zum Beispiel nur das Herz gespendet werden soll.