Aus Sicht der Nationalen Herz-Allianz und der damit beteiligten Fachgesellschaften ist die Analyse des IQWiG eine wichtige Bestärkung der Initiative des Bundesgesundheitsministeriums, ein entsprechendes Gesetz zur Verbesserung der Herz-Kreislauf-Gesundheit und insbesondere präventiver Früherkennungsmaßnahmen für Deutschland zu initiieren.
Auch das IQWiG berücksichtigt in seiner Analyse, dass nur ein geringer Anteil der zu behandelnden Patientinnen und Patienten in Deutschland die empfohlenen Cholesterin-Zielwerte erreichen, dass Deutschland leider weiterhin unter den führenden Nationen geführt wird, wenn es um Nikotinkonsum insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen geht und wir in Deutschland immer noch kein Programm haben für die Detektion von Kindern und Jugendlichen mit angeborenen Fettstoffwechselstörungen. Die Korrektur dieser Defizite scheinen insgesamt leicht erreichbare Ziele zu sein, nur müssen die wichtigen Zielgruppen, insbesondere Bevölkerungsgruppen mit niedrigem sozioökonomischen Status und ausländischer Herkunft besser erreicht werden als in der Vergangenheit. Auch in diese Richtung wird das neue Gesetz zielen, wobei insbesondere das im Aufbau befindliche Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung (BIPAM) hier eine wichtige Rolle übernehmen könnte. So muss es darum gehen, ein Bewusstsein für die Notwendigkeit solcher Untersuchungen auch bei einer Sprachbarriere und geringem Bewusstsein für diese Erkrankungen in der Bevölkerung zu schaffen. Ganz wesentlich wird darüber hinaus sein, auf motivierende Weise die Gefahr, die von Herz- Kreislauf-Erkrankungen ausgeht, zu transportieren.
Insofern unterstützt die Nationale Herz-Allianz die Ambitionen des Bundesministeriums für ein entsprechendes Gesetz und sieht hier die große Chance, einen signifikanten Fortschritt zu besserer Herz-Kreislauf-Gesundheit in Deutschland zu erzielen. Aufgabe der Nationalen Herz-Allianz wird dann sein, auf die fraglos noch existenten Defizite in der Forschungsunterstützung zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen hinzuweisen und auch der Bevölkerung deutlich zu machen, dass ein solches auf Prävention und Früherkennung ausgerichtetes Gesetz nur der erste Schritt sein kann, die Vielzahl der z. B. genetisch verantworteten und nicht durch präventive Maßnahmen modulierbaren Erkrankungen durch stärkere Forschungsunterstützung zu adressieren.