Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung

 

Die Facharztweiterbildung ist eine arbeitsintensive, spannende Zeit. Die meisten Berufsanfängerinnen und -anfänger treten ihre erste Stelle als Assistenzärztin und Assistenzarzt unmittelbar nach dem Studium an. Hier ist man anfänglich neben medizinisch anspruchsvollen Erkrankungen mit einer Vielzahl weiterer Herausforderungen konfrontiert. Prof. Ingo Hilgendorf (Freiburg-Bad Krozingen) und PD Dr. Anna Lena Hohneck (Mannhein) geben einen umfangreichen Überblick wie Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger von der Promotion bis zur Professsur gefördert werden können. 

 

 

von:

PD Dr. Anna Lena Hohneck

Prof. Ingo Hilgendorf  

Mitglieder der YOUNG DGK

 

26.04.2024

 

Die erste Frage stellt sich nach der geeigneten Klinik, in der ich meine Facharztweiterbildung durchführen möchte. Für Forschungsinteressierte fällt daher in der Regel die Wahl auf eine universitäre Einrichtung. Hier sei jedoch zu erwähnen, dass Forschung nicht ausschließlich an Universitätskliniken durchgeführt werden kann. Viele Lehrkrankenhäuser oder auch ambulante Einrichtungen bieten ebenfalls klinische Forschung an. 

 

Die Promotion stellt für die meisten Studierenden die erste Berührung mit wissenschaftlicher Tätigkeit dar. Da medizinische Doktorarbeiten im zeitlichen Umfang meist deutlich umrissener als sonstige naturwissenschaftliche Promotionsarbeiten sind, entscheiden sich viele Studierende für eine begleitende Promotion während des Studiums, gegebenenfalls mit Einplanung eines Freisemesters. Einige Medizinische Fakultäten haben in ihrem Curriculum ein festes Forschungssemester verankert, um Studierenden eine Promotion in Regelstudienzeit zu ermöglichen.

 

Promotionsförderung

 

Sollte man während des Studiums keine Promotion durchgeführt oder noch nicht das passende Thema gefunden haben, so kann die Doktorarbeit auch im Rahmen der Weiterbildung durchgeführt werden. Sowohl im Studium als auch während der Weiterbildung gibt es die Möglichkeit sich auf Promotionsstipendien zu bewerben. Diese werden von verschiedenen Institutionen angeboten, so dass es die Möglichkeit gibt sich sowohl auf eine intramurale Förderung durch die jeweilige Medizinische Fakultät (hierzu am besten im Dekanat der jeweiligen Medizinischen Fakultät zu den vorhandenen Förderinstrumenten beraten lassen) oder externe Einrichtungen zu bewerben. 

 

In den einzelnen Bundesländern wird der wissenschaftliche Nachwuchs mittels unterschiedlicher Maßnahmen gefördert. Die entsprechenden Verordnungen und Richtlinien sind in den Landeshochschulgesetzen festgehalten. Besonders qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können im Rahmen der Landesgraduiertenförderung Unterstützung für ihr Promotionsvorhaben erhalten. Darüber hinaus bieten die Graduiertenförderungen auch verschiedenen Förderprogramme über die Promotion hinaus an, von der Postdoktorandenzeit bis zur Habilitation.

 

Des Weiteren fördert die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Promovierende in einem frühen Stadium ihrer wissenschaftlichen Karriere. Neben der Förderung im Rahmen eines Graduiertenkollegs bietet die DFG Konzepte zur Unterstützung von Chancengleichheit und zur Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft an.

 

In Deutschland gibt es 13 Begabtenförderungswerke, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt werden. Die Begabtenförderungswerke unterstützen Studierende und Promovierende mit herausragenden Leistungen finanziell und ideell in ihrer akademischen Ausbildung. Überdurchschnittliche Leistungen sind bei der Bewerbung genauso wichtig wie gesellschaftliches oder soziales Engagement.

 

Die soeben vorgestellten Programme sind fachrichtungsübergreifend. Für medizinische Doktorandinnen und Doktoranden auf dem Gebiet der Herz-Kreislauf-Erkrankungen gibt es im Speziellen aber auch die Möglichkeit sich auf das Kaltenbach-Doktorandenstipendium der Deutschen Herzstiftung oder das Otto-Hess-Promotionsstipendium der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie zu bewerben. Die Laufzeit der Promotionsstipendien beträgt jeweils ein Jahr. Eine gleichzeitige Förderung durch beide Stellen ist allerdings ausgeschlossen. Das Promotionsstipendium kann nicht mit einer Tätigkeit gegen Entgelt kombiniert werden. Ein gleichzeitiger Bezug von Büchergeld oder einem Lebenshaltungsstipendium der Studienstiftung des Deutschen Volkes ist zulässig.

 

Förderungen für Doktorandinnen und Doktoranden, die eine auf mindestens 12 Monate angelegte experimentelle Promotionsarbeit durchführen und im Rahmen eines Projekts forschen, welches eine Assoziation zum Deutschen Zentrum für Herz- und Kreislaufforschung (DZHK) besitzt, können durch das DZHK Doktorandenstipendien vergeben werden. Das Stipendium ist mit einer monatlichen Förderung von bis zu 934 Euro dotiert. Das DZHK vereint hervorragende Grundlagenwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler und klinische Forschende aus sieben Standorten in Deutschland. 

Infobox

Zur Bekämpfung von Volkskrankheiten hat das BMBF mit den Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung (DZG) schlagkräftige Strukturen aufgebaut, um diese Erkrankungen besser zu erkennen, zu behandeln und ihnen vorzubeugen. 2009 wurden die Zentren für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) und für Diabetesforschung (DZD) gegründet, 2011 und 2012 folgten die Zentren der Gesundheitsforschung für Infektionskrankheiten (DZIF), Herz-Kreislauf-Erkrankungen (DZHK), Lungenkrankheiten (DZL) und Krebs (DKTK) und 2023 das Deutsche Zentrum für Psychische Gesundheit (DZPG). Ein weiteres DZG befindet sich im Aufbau: das Deutsche Zentrum für Kinder- und Jugendgesundheit (DZKJ).

Promotion, und dann?

 

Wie zu Beginn erwähnt steht in der Facharztweiterbildung der Erwerb besonderer ärztlicher Kompetenzen im Fokus, um schließlich die Facharztqualifikation zu erlangen. Neben einer festgeschriebenen Weiterbildungszeit müssen entsprechende Kompetenzen erlangt werden. Für viele Postdoktorandinnen und -doktoranden außerhalb des medizinisch-universitären Kontexts ist der Postdoc eine sehr unsichere Lebensphase. Postdocs arbeiten in der Regel auf zeitlich befristeten Stellen als wissenschaftliche Mitarbeitende. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) begrenzt die befristete Tätigkeit nach der Promotion auf sechs Jahre. Trotzdem dauert die Postdoc-Phase bei manchen Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern deutlich länger. Die meisten forschungsaktiven Medizinerinnen und Mediziner sind in der Regel tarifrechtlich als Arzt/Ärztin und nicht als wissenschaftliche Mitarbeitende geführt. Hierdurch ist die Vertragssituation vielleicht nicht so prekär wie bei manchen Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern, dennoch stellt die Vereinbarkeit von Facharztweiterbildung mit einer akademischen Laufbahn eine weitere Herausforderung dar.

 

Um genau diesem Problem zu begegnen, wurden so genannte Clinician Scientist-Programme entworfen, um Ärztinnen und Ärzten einen strukturierten Rahmen für die Vereinbarkeit von Forschung und Facharztweiterbildung zu ermöglichen. 

Clinician Scientist-Programme

 

Wer sich intensiv mit Forschungsförderungen beschäftigt, der wird zwangsläufig immer wieder über dieselben Namen stolpern. Ähnlich wie bei der Promotionsförderung, werden auf unterschiedlichen Ebenen Clinician Scientist-Programme angeboten. Die Förderung erfolgt in der Regel auf einer halben Stelle mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren und ermöglicht somit forschungsaktiven Klinikerinnen und Klinikern geschützten Freiraum (im Sinne einer Freistellung von klinischer Tätigkeit) zur Durchführung anspruchsvoller Forschungsprojekte.  Die Anerkennung der Forschungszeit für die Weiterbildung ist meist (in Teilen) möglich und sollte am besten mit der jeweiligen Landesärztekammer vorab geklärt werden. 

 

Clinician Scientist-Programme werden bespielweise von der DFG an nahezu allen Standorten der Hochschulmedizin (intramurale Förderungen) sowie im Rahmen der Exzellenzförderung durch das DZHK vergeben. Als „Clinician Scientist“ erhalten Medizinerinnen und Mediziner sowohl die Möglichkeit, klinische Fragestellungen ins Labor zu tragen, als auch die Translation von Ergebnissen der Grundlagenforschung in die klinische Praxis umzusetzen. Auch die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM), die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) oder die Else-Kröner-Fresenius-Stiftung ermöglichen den Einstieg in eine erfolgreiche Karriere als Clinician Scientist.

 

Wer seine Weiterbildung für einen längeren postdoktoralen Forschungsaufenthalt z.B. im Ausland unterbrechen möchte, kann sich hierfür auf verschiedene Förderprogramme bewerben. Beispielhaft seien hier die Programm der DAAD (PRIME oder Kurzstipendium), der deutsch-amerikanischen Fulbright-Kommission, das Walter Benjamin-Programm der DFG, das Leopoldina-Postdoc-Stipendium, aber auch das Forschungsstipendium der DGK genannt. Für Aufenthalte im fortgeschrittenen Stadium der Karriere eignen sich Programme wie das Feodor Lynen-Stipendium der Alexander von Humboldt-Stiftung oder das Max-Kade-Stipendium der DFG.

Weitere Fördermöglichkeiten bestehen darüber hinaus je nach Zielland und Heimat-Universität und sind bspw. über die Stipendiendatenbank der DAAD recherchierbar. 

Wissenschaftliche Qualifikation

 

Wer als Medizinerin und Mediziner beabsichtigt in der akademischen Welt zu bleiben, für den/die kommt nun eine intensive Phase. Intensiv deshalb, weil in diese Phase häufig auch zeitlich die Familienplanung fällt. Und daneben gilt es nun das eigene wissenschaftliche Profil zu stärken, Drittmittel einzuwerben, ein Netzwerk aufzubauen und die erforderlichen Qualifikationen für die angestrebte Habilitation, Juniorprofessur oder Nachwuchsgruppenleitung zu sammeln. So zumindest die Idealvorstellung. 

 

Juniorprofessur

Die Juniorprofessur wurde im Jahr 2002 mit der fünften Novelle des Hochschulrahmengesetzes als ein weiterer Qualifikationsweg zur Lebenszeitprofessur eingeführt, ursprünglich als Alternative zur zeitaufwendigen Habilitation. In der Medizin ist die Habilitation als Zusatzqualifikation dennoch von Vorteil. Eine Juniorprofessur ermöglicht eine frühe Selbstständigkeit und Unabhängigkeit in der Forschung. Juniorprofessuren werden in der Regel als W1-Professuren von den jeweiligen Universitäten ausgeschrieben und sollen bei positiver Zwischenevaluation formal für die Berufung auf eine Lebenszeitprofessur (W2 oder W3) qualifizieren. Bei Bewerbung auf eine Juniorprofessur muss ein entsprechendes Berufungsverfahren durchlaufen werden. Über aktuelle Stellenausschreibungen kann man sich beispielsweise bei https://www.academics.de informieren.

 

Nachwuchsgruppenleitung

Die Nachwuchsgruppenleitung ermöglicht, wie die Juniorprofessur, einen frühzeitigen Einblick in die Aufgaben eines Professors. Eine Berufung ist zwar nicht sicher, die Chancen stehen aber verhältnismäßig gut.  Nachwuchsgruppenleiterinnen und -leiter leiten – wie der Name sagt – eine eigene Forschungsgruppe. Dieser gehören in der Regel noch ein bis zwei Promovierende und gegebenenfalls auch studentische Mitarbeitende oder technisches Personal an. Nachwuchsgruppenleiterinnen und -leiter können in der Regel fünf bis sechs Jahre eigenständig und weitestgehend weisungsungebunden forschen. Sie erhalten ein meist sehr großzügiges Budget und haben eine gute Infrastruktur zur Verfügung. Sie können bereits früh in der akademischen Karriere ihr Profil schärfen und mit ihrer Forschungsarbeit Sichtbarkeit erlangen. Damit stehen sie oft besser dar als Juniorprofessorinnen und -professoren, die Projekte und Mitarbeitende über Drittmittel finanzieren müssen und sich durch stärkere Einbindung in die akademische Selbstverwaltung weniger auf ihre Forschung konzentrieren können. Die wichtigsten Förderprogramm für die eigene Stelle sind das Emmy Noether-Programm der DFG, Junior Research Group Förderung des DZHK und der ERC Starting Grant. Auch das BMBF unterstützt die Nachwuchsgruppen und schreibt regelmäßig themenbezogene Forschungsprogramme aus. Wer keine spezifische Nachwuchsgruppenförderung bekommt, kann natürlich trotzdem eine eigene Arbeitsgruppe aufbauen. Die dafür notwendigen Personal- und Sachmittel können z. B. bei der DFG (Sachbeihilfe), Fachgesellschaften und Stiftungen eingeworben werden. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Förderinstitutionen:

Die Professur

 

Heisenberg-Programm

Die DFG bietet Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit herausragenden wissenschaftlichen Leitungen, die zudem grundsätzlich die Qualifikation für eine Berufung bereits erreicht haben (s. o.), eine kompetitive Förderung im Heisenberg-Programm an. Dieses umfasst vier Fördervarianten: Neben der Heisenberg-(Rotations-)Stelle und dem -Stipendium ist dies insbesondere die Heisenberg-Professur. Zwischen den Fördervarianten kann bedingt gewechselt werden und zusätzlich können Forschungsmittel im Rahmen einer Sachbeihilfe beantragt werden. Mit einer Förderzusage durch die DFG, kann man entsprechend mit der Fakultät seiner Wahl in Verhandlungen um die Einrichtung einer Professur treten. Es empfiehlt sich allerdings bereits vor Antragstellung mit der entsprechenden Fakultät festzulegen, ob eine Professur eingerichtet werden wird und entsprechende Absprachen beispielsweise als Unterstützungsschreiben der Antragstellung beizulegen. Möchte man sich an seiner Heimatinstitution bewerben, sollten gegebenenfalls formale Hürden wie die einer „Hausberufung“ ausgeräumt sein. Eine Fortsetzung der klinischen Tätigkeit mit der Professur ist grundsätzlich möglich, sofern sie das Forschungsvorhaben nicht einschränkt. Umfang und Vergütung sollten mit der Klinikums Verwaltung frühzeitig abgeklärt werden, da die DFG ausdrücklich nur Mittel für die Professur zur Verfügung stellt. Die Heisenberg-Professur ist zeitlich befristet auf fünf Jahre (mit Zwischenevaluation nach drei Jahren), die aufnehmende Hochschule verpflichtet sich allerdings die Professur im Anschluss dauerhaft zu verstetigen.  

 

Stiftungsprofessur

Stiftungsprofessuren werden nicht vom Staat, sondern ganz oder zumindest teilweise von einem Drittmittelgeber finanziert. Drittmittelgeber können Unternehmen, Stiftungen oder auch Privatpersonen sein. Für die Besetzung einer Stiftungsprofessur gelten die Vorgaben des jeweiligen Landeshochschulgesetzes. Die Stellen werden im Rahmen eines regulären Berufungsverfahrens in Verantwortung der jeweiligen Hochschule besetzt. Die Else-Kröner-Fresenius Stiftung schreibt Clinician Scientist Professuren aus, auf die sich Interessierte in Abstimmung mit Ihrer Fakultät und Klinik bewerben können und damit eine 50 %ige Forschungsfreistellung über bis zu 10 Jahre ermöglicht, meist kombiniert mit der Berufung auf eine W-Professur. 

 

W2-/W3-Professur

Um auf eine Universitätsprofessur (W2 oder W3) berufen werden zu können, müssen in der Regel laut Hochschulrahmengesetz "zusätzliche wissenschaftliche Leistungen" (zusätzlich zur Promotion) nachgewiesen werden. Die Habilitation dient in Deutschland als formale Qualifikation für eine Universitätsprofessur. Auch eine Juniorprofessur oder Nachwuchsgruppenleitung wird manchmal als Möglichkeit gesehen, um die "zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen" nachzuweisen. W2- und W3-Stellen sind im Normalfall unbefristete, planmäßige Professuren. W2-Professuren können auch mit einem Tenure Track auf W3 ausgeschrieben werden. Der Weg zur Professur führt durch das Berufungsverfahren. Von der Ausschreibung bis zur Besetzung der Stelle können teilweise bis zu zwei Jahre liegen.


Zur Person

Prof. Dr. med. Ingo Hilgendorf

Prof. Ingo Hilgendorf ist als stellvertretender Klinikdirektor in der Klinik für Kardiologie und Angiologie am Universitäts-Herzzentrum Freiburg-Bad Krozingen tätig. Er absolvierte eine Heisenberg-Professur in Immunokardiologie. Seine Forschungsinteressen sind klinische Studien und entzündliche Pathomechanismen der Atherosklerose und Myokardinfarktheilung. 

Bildquelle: Privat

Zur Person

PD Dr. Anna Lena Hohneck

PD Dr. Anna Lena Hohneck ist Fachärztin für Innere Medizin und Kardiologie mit der Zusatzbezeichnung Lipidologie DGFF® in der I. Medizinischen Klinik am Universitätsklinikum Mannheim. Ihre Forschungsinteressen sind die Präventive Kardiologie und Integrative Medizin sowie nichtinvasive Funktionsdiagnostik.

Bildquelle: Privat

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