HERZMEDIZIN: Sie haben bereits die Hybrid-DRGs angesprochen. Gibt es dazu etwas Neues? Das Institut des Bewertungsausschusses (InBA) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) waren mit der Kalkulation der Vergütung der Fallpauschalen beauftragt worden.
Smetak: Die entsprechenden Vorschläge sind inzwischen eingegangen und wurden an die Fachgruppen weitergegeben. Wir haben sie auch aus Sicht des BNK bearbeitet. Es ist sehr intransparent, wie die Zahlen zustande gekommen sind. Es gab eine große Tabelle, mit der man sich auseinandersetzen durfte, und es wurden nur 14 Tage oder weniger für eine Stellungnahme eingeräumt. Das allein schon ist ein Unding.
Die Hybrid-DRGs machen aus unserer Sicht Sinn. Aber die Ausgestaltung erfordert noch einiges an Nachbesserung. Es fehlen in verschiedenen Bereichen wichtige Leistungen, zum Beispiel war die einfache Herzschrittmacher-Implantation gar nicht abgebildet. Da muss dringend nachgearbeitet werden.
Es wurden erstmals Zahlen geliefert, mit denen man arbeiten kann. Das heißt aber nicht, dass wir damit zufrieden sind. Es hängt noch von der Berücksichtigung von Zuschlägen ab, besonders in Bezug auf Sachkosten. Es ist unklar, was genau in den angelieferten Zahlen enthalten ist und was nicht. Wie verhält es sich zudem mit Ausnahmen, beispielsweise bei Interventionen mit unterschiedlichen Stents oder mehreren Stents? Das ist derzeit nicht klar.
 
Wir brauchen Transparenz in Bezug auf a) die Berechnungsgrundlagen, b) die Auswirkungen bei Sachkosten sowie c) Klarheit zur geplanten Degression der Vergütung, was kontraproduktiv für die Ambulantisierung wäre. Kurz: Es gibt Zahlen ja, aber eine solide Datengrundlage fehlt. Es bleibt ein erheblicher Nachbesserungsbedarf.
HERZMEDIZIN: Wie wird es bei den Hybrid-DRGs weitergehen?
Smetak: Der sogenannte ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss (bestehend aus jeweils zwei Vertretenden der KBV, des GKV-Spitzenverbands und der DKG sowie zwei Unparteiische) wird erneut dazu diskutieren. Es werden sicherlich einige Punkte an das InEK zurückgehen. Dabei gibt es Zeitdruck, weil das Inkrafttreten für den 1. Januar vorgesehen ist.
Wenn es nicht rechtzeitig zu einem tragfähigen Ergebnis kommt, droht eine Ersatzvornahme, also eine Festlegung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Diese Möglichkeit besteht immer. So hatte das BMG auch bei der Einführung der Hybrid-DRGs per Ersatzvornahme den Katalog festgelegt, weil sich die Beteiligten nicht einigen konnten. Da das InEK von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) getragen wird, welche die Hybrid-DRGs kritisch sieht, entsteht zumindest der Eindruck, dass die Verzögerung und die wenig transparente Datengrundlage nicht völlig zufällig sind.