Doch bereits im Vorfeld zu dieser Entscheidung sah sich nicht nur das Gesetzesvorhaben, sondern auch die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) selbst, die die Ziele des Gesetzes unterstützt und dies in einer Stellungnahme neben einiger Kritikpunkte am GHG formuliert, heftiger Kritik ausgesetzt. Besonders die Ausführungen der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) richteten sich dabei in harscher, an der Grenze zur Verleumdung bewegender Form gegen die DGK und stellte dabei deren wissenschaftliche Integrität und die Integrität der Autorinnen und Autoren infrage. Der Stellungnahme der DGK haben sich acht weitere Fachgesellschaften angeschlossen, darunter Deutschlands größte medizinische Fachgesellschaft DGIM (Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin) mit mehr als 30.000 Mitgliedern und die Fachgesellschaften für pädiatrische Kardiologie (DGPK), Herzchirurgie (DGTHG) sowie für Prävention und Rehabilitation (DGPR).
Die DGK ist stets offen für Kritik und hätte sich einen direkten Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen der DEGAM gewünscht. Die medialen Angriffe der DEGAM starteten leider ohne vorherigen Versuch der Kontaktaufnahme. Im Sinne eines seriösen und umfassenden Informationsprozesses können die einseitigen und zum Teil sachlich nicht haltbaren Argumentationen der DEGAM jedoch nicht unwidersprochen stehen bleiben. Die DEGAM kritisiert das Gesetz als „bürokratische Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die ambulante Medizin, der schon jetzt die Zeit für das Wesentliche fehlt“. Selbst die geneigten Lesenden müssen sich bei dieser Formulierung die Frage stellen, wie aus Sicht der Allgemein- und Familienmedizin die Reduzierung von Herz-Kreislauf-Krankheiten, der mit Abstand häufigsten Todesursache in Deutschland, nicht zu den ebendiesem Wesentlichen zählen kann.
Weiter führt die DEGAM aus, es sei sinnvoller, die Anstrengungen auf die Verbesserung der Primärprävention zu richten. Alle dazu von der DEGAM vorgeschlagenen Maßnahmen finden die volle und begeisterte Zustimmung der DGK und wurden von ihr zum Teil selbst in der Stellungnahme gefordert. Es erschließt sich allerdings nicht, warum ausschließlich die Primärprävention verbessert werden sollte, wenn es an anderer Stelle ebenso hapert.
Im Sinne aller Patientinnen und Patienten das eine machen und das andere nicht lassen!