Die große Hürde sei, dass die Betroffenen noch vor Beginn der Maßnahme zusätzlich zur Notwendigkeitsbescheinigung einen Kostenvoranschlag bei einer qualifizierten Ernährungsberatung einholen und dann beide Dokumente zwecks Bezuschussung oder Erstattung bei der Krankenkasse einreichen müssen. „Ich sehe die Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte darin, den Betroffenen klarzumachen, dass sie diese Hürde meistern müssen, weil es den Personen wirklich Gesundheit bringt, nicht nur bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, sondern auch bei allen anderen Erkrankungen.“
Als Indikationsbeispiele für die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung nannte der Referierende:
- Adipositas/Übergewicht
- Hypertonie
- Arteriosklerose/KHK
- Diabetes mellitus Typ 1 und 2
- Fettleber
- Fettstoffwechselstörungen
Wichtige Angaben auf der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung für die Ernährungsberatung seien insbesondere:
- LDL-C, Triglyceride, Gesamt-C
Bei Dyslipidämien ggf. präzise Diagnose notwendig: z. B. familiäres Chylomikronämie-Syndrom (FCS) - Blutdruck
- HbA1c, Insulinpflichtigkeit ja/nein
- Relevante Medikation
Nach Freigabe durch die Krankenkasse können die Betroffenen 5–6 Beratungseinheiten in Anspruch nehmen, bei Adipositas (BMI > 30) häufig 10 Einheiten, wo Wissen rund um Lebensmitteleinkauf, -zubereitung und -verzehr vermittelt wird.