Es gelten sehr verbindliche Vergabevorschriften für Herztransplantationen – wer dafür in Frage kommt, wird nach weltweit gültigen Leit- und Richtlinien entschieden. Vor allem zwei Kriterien sind von zentraler Bedeutung: Erstens die Erfolgsaussichten. Also: Lassen die Voraussetzungen, die der Empfänger oder die Empfängerin mitbringt, vermuten, dass ein längerfristiges Überleben mit dem Spenderherz möglich ist? Und das zweite wichtige Kriterium ist die Dringlichkeit: Hat der Empfänger oder die Empfängerin tatsächlich eine nicht heilbare Herzschwäche, bei der das Herz nur noch so schwach pumpt, dass es den Körper knapp am Leben halten kann?
Bis zu 10 Prozent aller Betroffenen mit einer Herzinsuffizienz entwickeln eine solche terminale Herzinsuffizienz. Die Schwere der Erkrankung bestimmt den Status auf der Warteliste.
„Einige warten zu Hause auf ein neues Herz – das ist der sogenannte elektive Status“, sagt Prof. Färber. „Das bedeutet, dass eine Patientin oder ein Patient zwar die Kriterien für eine Herztransplantation erfüllt, aber keine hohe Dringlichkeit hat.“ Es gibt aber auch den hochdringlichen Status, den HU, High Urgency-Status. Diesen Betroffenen geht es so schlecht, dass sie von bestimmten Medikamenten oder Geräten abhängig sind, in akuter Lebensgefahr schweben und daher ständig überwacht werden müssen. „Die Idee dahinter ist: Wer am kränksten ist, soll am schnellsten versorgt werden, weil akute Lebensgefahr besteht“, erklärt Prof. Färber.